Motor-Touristik-Abzeichen
des Dattelner Motorclub vom 1928 e.V. im ADAC
Der Dattelner Motorclub von 1928 e.V. stiftet für die Teilnehmer an den Touristischen Wettbewerben des Clubs ein Motor-Touristik-Abzeichen. Voraussetzung ist das der Teilnehmer am 1.Januar des jeweiligen Jahres mindestens 18 Jahre alt ist. Die erste Verleihung erfolgt im Jahre 2004. Gewertet dafür werden alle Touristischen Wettbewerbe seit dem 1.1.1999.
Leistungsstufen:
Das Motor‑Touristik‑Abzeichen wird wie folgt verliehen:
Bronze | 500 Punkte |
Silber | 1.000 Punkte |
Silber mit silbernem Kranz | 1.500 Punkte |
Silber mit goldenem Kranz | 2.000 Punkte |
Gold | 3.000 Punkte |
Gold mit silbernem Kranz | 4.000 Punkte |
Sachpreis | 5.000 Punkte |
Punkte:
Die erfolgreiche Teilnahme an den Wettbewerben wird wie folgt mit Punkten bewertet:
Heimatwettbewerbe | 50 Punkte |
Zielfahrten | 10 Punkte |
Sternfahrten | 10 Punkte |
Motortouristische Tagesveranstaltungen | 50 Punkte |
Fahrrad‑ oder Fußgängerwettbewerbe | 50 Punkte |
Online Wettbewerb | 50 Punkte |
Erworbene Wertungspunkte werden fortlaufend addiert und für die nächst höhere Leistungsstufe in Anrechnung gebracht. In jedem Jahr kann nur eine Stufe des Motor‑Touristik‑Abzeichens verliehen werden. Die Zeitdauer für den Erwerb der Wertungspunkte der jeweiligen Leistungsstufe ist frei wählbar. Die höhere Stufe setzt den Besitz der vorhergehenden voraus. Die Verleihung des Leistungsabzeichens kann außerdem für besondere Verdienste um die Touristik des Dattelner Motorclubs von 1928 e.V. im ADAC erfolgen.
Ein Leistungsbuch oder sonstiger Nachweis braucht nicht geführt werden. Die Punkte werden vom Club automatisch verbucht und der Teilnehmer wird bei erreichen einer Leistungsstufe von uns benachrichtigt und gesondert zur Verleihung eingeladen.
Die Teilnehmer erkennen durch die Teilnahme an dem Wettbewerb die Ausschreibung an. Proteste gegen die Ausschreibung und gegen die Auswertung sind nicht möglich.
Der Veranstalter: behält sich ggf. Änderungen der Ausschreibung oder die Absage des Wettbewerbs vor. Der Dattelner Motorclub von 1928 e.V. lehnt den Teilnehmern und Mitfahrern gegenüber jede Haftung für Personen‑, Sach‑ und Vermögensschäden ab, die vor, während oder nach dem Wettbewerb eintreten. Die Teilnehmer und Mitfahrer fahren in jeder Hinsicht auf eigene Gefahr und sind besonders verpflichtet, die Vorschriften der Straßenverkehrsordnung zu beachten, Täuschungsversuche führen zum Wertungsausschluss.